Grunderwerbskosten

Grunderwerbskosten

Grunderwerbskosten

Beim Erwerb eines Baugrundstückes muss der Käufer mit folgenden Grunderwerbskosten rechnen:

– Grundstückspreis zuzüglich der Grunderwerbssteuer, die in der Regel bei 3,5% liegt

– Maklergebühren

– Vermessungskosten

– Baugrunduntersuchungskosten falls erforderlich

– Notargebühren für Auflassung, Beurkundungen und Grundbucheintragung

Steuerlich können Grunderwerbskosten abgesetzt werden, wobei Erschließungskosten im Normalfall nicht dazu zählen.

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