Gemeinbedarfsflächen

Gemeinbedarfsflächen

Gemeinbedarfsflächen

Solche Flächen, die in einem Bebauungsplan für die bauliche Nutzung durch Einrichtungen wie Kindergärten, Kirchen, Schulen, Sportanlagen vorgesehen sind und so den Gemeinbedarf decken, werden als Gemeinbedarfsflächen deklariert. Erschließungsanlagen wie Plätze, Straßen und Fußwege zählen hier nicht dazu.

Im Bebauungsplan muss die Art des Gemeinbedarfs durch entsprechende Planzeichen ausgewiesen werden. Befindet sich eine Bodenfläche im Privatbesitz und wird als Gemeinbedarfsfläche ausgewiesen, so kann zum Vollzug des Bebauungsplans eine Enteignung stattfinden, sofern sich der Eigentümer weigert, die Fläche offiziell an die Gemeinde zu verkaufen oder für besagten Nutzungszweck zur Verfügung zu stellen.

Wertsteigernde Änderungen an auf Gemeinbedarfsflächen befindlichen baulichen Anlagen dürfen nur durchgeführt werden, sofern der Erschließungs- und Bedarfsträger zustimmt sowie ein schriftlicher Verzicht des Eigentümers auf Ersatz der Werterhöhung vorliegt.

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