Geh- und Fahrtrecht

Geh- und Fahrtrecht

Geh- und Fahrtrecht

Jedes Grundstück muss über eine Straßenanbindung verfügen. Liegt ein Grundstück nicht direkt an der Straße sondern in zweiter Reihe, so muss ein Geh- und Fahrtrecht über das davor in erster Reihe liegende Grundstück eingetragen sein, um das Grundstück betreten zu können. Beim Geh- und Fahrtrecht handelt es sich um eine Grunddienstbarkeit, die im Grundbuch in der zweiten Abteilung erfasst wird.

Haben Sie Fragen? Kontaktieren Sie uns!