Dachterrasse

Dachterrasse Dachgarten Sachverständiger und Gutachter für Immobilien Bernd A. BinderDachterrasse

Eine Terrasse lässt sich bei Dachgeschosswohnungen durch einen Dacheinschnitt einbauen. Für einen nachträglichen Einbau ist eine gesonderte Baugenehmigung erforderlich. Die Entwässerung des Terrassenbodens und seine Wasserdichtigkeit sowie statische Absicherungen des Dacheinschnitts sind für die Funktionstüchtigkeit einer Dachterrassenkonstruktion entscheidend.