Baugenehmigung

Baugenehmigung Sachverständiger und Gutachter für Immobilien Bernd A. BinderBaugenehmigung

Wenn ein Bauantrag, ein Bauänderungsantrag oder ein Abbruchantrag gestellt und im Baugenehmigungsverfahren akzeptiert wurde, so wird eine schriftlich Baugenehmigung oder ein Genehmigungsbescheid an den Bauherren oder die Bauherrin erteilt. Die jeweilige Baugenehmigung muss auf der Baustelle deutlich sichtbar angebracht werden (roter Punkt). Mit den Bauarbeiten inklusive des Erdaushubs darf erst begonnen werden, wenn die Baugenehmigung vorliegt. Ein früherer Beginn ist nur möglich, wenn bereits eine Teilbaugenehmigung erteilt wurde. Unter bestimmten Voraussetzungen gilt innerhalb des vereinfachten Genehmigungsverfahren eine Baugenehmigung als erteilt, sofern innerhalb einer festgelegten Frist kein Widerspruch der Baubehörde erfolgt. Nach einer bestimmten Zeit verliert eine Baugenehmigung, wenn der Bau nicht begonnen wird, ihre Gültigkeit. Eine erneute Zustimmung der Baubehörde muss eingeholt werden, wenn von den genehmigten Plänen abgewichen werden soll. Der Baubeginn sowie die ausführende Firma sind der Baubehörde anzuzeigen. Es fallen dann die Baugenehmigungsgebühren für die Genehmigung an.