Abgehende Gemeinbedarfsflächen

Abgehende Gemeinbedarfsflächen

Abgehende Gemeinbedarfsflächen

Gemeinbedarfsflächen, die ihren Gemeinbedarfsanspruch oder ihre -eigenschaften verloren haben, werden abgehende Gemeinbedarfsflächen genannt. Die künftige Nutzung bestimmt den Wert der abgehenden Gemeinbedarfsflächen, Abschläge hängen von gegebenenfalls anfallenden Freilegungskosten und von der voraussichtlichen Nutzungsdauer ab; jeweils bezogen auf das tatsächliche Abschließen notwendiger konkreter und rechtlicher Maßnahmen. Bestehen Risiken, werden diese mit einkalkuliert, wenn Wartezeiten unberücksichtigt bleiben. Gegebenenfalls wertmindernd können sich etwaig anfallende Kosten eines Rückbaus bei abgehenden Gemeinbedarfsflächen auswirken.

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