Bewertungsobjekte
· unbebaute Grundstücke
· bebaute Grundstücke mit Ein- und Zweifamilienhäusern
· Eigentumswohnungen
· bebaute Grundstücke mit gewerblicher Nutzung im Dienstleistungsbereich
· bebaute Grundstücke mit gewerblicher Nutzung im produzierenden Bereich
· mit einem Erbbaurecht belastete Grundstücke
· Erbbaurechte als eigener Rechtsgegenstand
· sonstige Rechte an Grundstücken die Höhe von Mieten und Pachten.
Um eine Immobilie zuverlässig bewerten zu können, ist die Prüfung objektspezifischer Unterlagen und eine Ortsbesichtigung notwendig.
